AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur privaten Nutzung der mobilen Sauna

1. Überlassung/Verwendung:

Der Vermieter überlässt den Anhänger des Typs TPV Trailers mit dem amtlichen Kennzeichen J ON 472 dem Mieter in dem vertraglich festgelegtem Zeitraum.

Der Anhänger ist zum Mietbeginn ab 17:00 Uhr abholbereit. Am Tag der Rückgabe ist der Anhänger bis 16:00 Uhr abzugeben. Eine verspätete Rückgabe kann zur teilweisen Einbehaltung der Kaution führen, sobald Nachmieter hiervon betroffen sind. 

Der Mietanhänger ist ausschließlich für die private Nutzung angemietet. Eine kommerzielle Nutzung ist im Vorfeld anzuzeigen und unterliegt einer anderen Tages- und Wochenpreispauschale. 

2. Kaution

  • Für die Anmietung wird eine Kaution von 300€ in Bar erhoben.
  • Die Kaution wird nach Rückgabe des Mietobjektes in Bar zurückerstattet
  • Die Kaution wird nicht/ oder nur teilweise zurückerstattet, wenn:
  1. Bestandteile/ Ausstattung des Mietobjektes (Punkt 3) fehlen/ oder durch unsachgemäße Behandlung beschädigt wurden 
  2. Der Anhänger und/ oder Aufbau Schäden aufweist, welche eindeutig auf den Mieter zurückzuführen sind
  3. Der Anhänger samt Aufbau im Außen- und/oder Innenbereich starke Verschmutzungen aufweist, welche bei Übergabe noch nicht vorhanden waren und auf eine nicht sachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. 

3. Bestandteile Anhänger/ Aufbau

3.1. Anhänger

  • Nummernschild
  • 2x Schlösser für Öffnung des Anhängers
  • 1x Achsenschloss
  • 4x Keile
  • 4x Stützen
  • 1x Stützrad

3.2. Aufbau

  • Sauna als Ladung
  • 2x Spanngurte
  • 1x Außenbeleuchtung/ 1x Innenbeleuchtung
  • Elektroofen
  • 6 Teppiche 
  • 1x Holzkiste mit 1x Lichtstromadapterkabel, 1x 25m Verlängerungskabel für Lichtstrom (Querschnitt 1,5), 1X 25m Starkstromkabel, 1x Besen und Schaufel, 1x Einstiegshilfe
  • Saunakelle mit Topf, Sanduhr und Thermometer
  • Auffangbehälter für Wasser

4.Nutzung der Sauna

4.1. Betreten der Sauna

  • Das Betreten ist ausschließlich barfuß gestattet. Die Füße sollten im Vorfeld gereinigt werden 
  • Schuhe verbleiben Außerhalb des Schwitzraumes
  • Während der Nutzung des Schwitzraumes ist zwingend ein Handtuch unter das Gesäß und auch unter die Füße zu legen. Kein Schweiß aufs Holz. Sollte sich angelehnt werden, so ist auch hier ein Handtuch unterzulegen. 

4.2. Maximale Teilnehmer während eines Saunaganges

  • Es dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig in der Sauna befinden

4.3. Aufenhalt in der Sauna

  • Im Schwitzraum ist jegliche Art von Getränken und Speisen untersagt
  • Einzig der Saunaaufguss darf mit in die Sauna genommen werden  
  • Die Sanduhr ist nach Beginn des Schwitz Vorgangs umzudrehen
  • Ein Schwitzvorgang ist spätestens nach Ablauf der Sanduhr (ca. 15 min.) zu beenden
  • Die Tür dient als Fluchtweg und darf auf keinen Fall mit Gegenständen verstellt werden. Ein Verschließen des Hängers mittels Verschlüsse während der Nutzung ist strengstens verboten.
  • Die Zuluft der Sauna darf auf gar keinen Fall mit Gegenständen zugestellt werden. Eine Frischluftzufuhr ist immer zu gewährleisten. 

4.4. Saunaaufguss

  • ACHTUNG: Verbrennungsgefahr durch Wasserdampf
  • Bevor Sie mit dem Aufguss starten, vergewissern Sie sich, dass der Auffangbehälter (schwarze Schale) unter dem Ofen positioniert ist.
  • Ein Aufguss ist erst ab einer Temperatur von 75 Grad möglich. Erst dann sind die Steine heiß genug
  • Für den Aufguss ist ausschließlich die in der Sauna befindliche Holzkelle zu verwenden
  • Es sind max. zwei Kellen pro Aufguss zulässig
  • Es darf ausschließlich sauberes Wasser mit ausgewiesenen Duftkonzentraten verwendet werden
  • Es ist strengstens verboten, Alkohol in jeglicher Form auf den Saunaofen zu gießen. Hier besteht Lebensgefahr!!
  • In der Schwitzkabine ist das Rauchen und offenes Feuer VERBOTEN!!
  • Nach dem Aufgießen bitte den heißen Wasserdampf mit einem Handtuch vorsichtig verteilen. 

5. Pflege des Anhängers und des Aufbaus

  • Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass bei Rückgabe der Hänger und auch der Aufbau im Innen- und Außenbereich von starken Verschmutzungen befreit ist. Das heißt, eine besenreine Übergabe sollte erreicht werden. Eine gründliche Reinigung wird durch den Vermieter vorgenommen. 

6. Haftung bei Schäden

  • Der Mieter haftet für Schäden am Anhänger und für den Aufbau (Sauna), die durch unsachgemäße und fahrlässige Behandlung hervorgerufen wurden.
  • Ist der selbstverschuldete Schaden größer als die bezahlte Kaution, beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 2000€. 
  • Ein unverschuldeter Schaden durch Dritte muss sofort polizeilich geklärt werden. Hier ist sofort der Vermieter zu kontaktieren (Kontaktdaten siehe unten). 
  • Sollten Sie den Anhänger unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss führen und es kommt zum Schadensfall, so erlischt jegliche Haftung seitens des Vermieters 
  • Das gleiche gilt bei Fahrerflucht des Mieters

7. Anhängerdaten

7.1 Länge/Breite/ Höhe des Gesamtgespannes

  • 3,61m/ 2,00m/ 2,60m

ACHTUNG: DER AUFBAU MIT SAUNA IST 2,60 M HOCH.

8. Aufbau Sauna

Eine Nutzung darf erst stattfinden, wenn der Anhänger sicher und stabil aufgebaut ist:

  1. Vergewissern Sie sich, dass der Anhänger gerade und an einem sicheren Platz steht.
  2. Es müssen alle vier Stützen heruntergelassen und festgezogen werden.
  3. Das Anhängerstützrad dient als weiterer Stützpunkt und darf niemals als alleinige Stütze für die Nutzung des Anhängers genutzt werden.
  4. Alle vier Radkeile müssen fest an die Räder geschoben werden.
  5. Positionieren Sie die Einstiegshilfe und achten Sie hier auf den absolut sicheren Stand.
  6. Gern können Sie auch ihr Auto als Fixpunkt nutzen, aber auch hier gelten alle vorher genannten Punkte.

9. Kontakt 

9.1. Unfall

  • Im Schadensfall, wie Unfall oder Personenschaden bitte zuerst die Notrufkette in Gang setzten
  • Notarzt 112
  • Polizei 110

9.2. Defekt am Anhänger

  • Peter Lorenz: +49 170 1154346
  • Marcel Minnder: +49 170 1146249

9.3. Technischer Defekt an der Sauna

  • Peter Lorenz: +49 170 1154346
  • Marcel Minnder: +49 170 1146249
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